Definition und Grundlage
In der Behandlung von Maßregelvollzugspatienten kommt der Nachsorge im Anschluss an die stationäre Behandlungsphase eine zentrale rückfallpräventive Bedeutung zu. Die Hauptaufgaben der forensischen Nachsorge bestehen darin, die Entlassenen bei ihrer weiteren Verselbständigung zu unterstützen, krisenhafte Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um der Gefahr erneuter Straftaten entgegenzuwirken. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen am Prozess Beteiligten, insbesondere mit der Führungsaufsicht und der Bewährungshilfe. Im Rahmen von Helferkonferenzen werden alle relevanten Informationen zusammengetragen, notwendige Interventionen veranlasst und verbindliche Absprachen auch mit den Klienten/Probanden getroffen. Ein Fallkoordinator übernimmt bei der ambulanten Betreuung eine Schlüsselposition im Sinne eines „Case – Management“. Den schwierigen Prozess der Überleitung in Nachsorgemaßnahmen zu steuern und zu koordinieren, fällt primär der bisher behandelnden Maßregelvollzugseinrichtung zu. Demnach ist die Forensische Nachsorge Ambulanz ( FNA ) das Bindeglied zwischen der Maßregelvollzugseinrichtung und den an der Nachsorge beteiligten Personen und Einrichtungen. An die Arbeit der FNA ist die Erwartung geknüpft, dass sie zu einer besseren Integration und Stabilisierung der ( bedingt ) Entlassenen beiträgt. Je besser eine Reintegration in die Gesellschaft gelingt, desto geringer ist das Risikopotential. Die Grundlage und rechtliche Voraussetzung für das Nachsorgekonzept ist der § 1 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz NRW (MRVG).
Aufgaben
Die Verhinderung von Deliktrückfällen kann durch eine gut vorbereitete, schrittweise Wiedereingliederung und durch die Kontinuität der Behandlung erreicht werden. Die Fachambulanz stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass deliktfördernde, personelle, situative bzw. soziale Veränderungen bei (bedingt) entlassenen Patienten erkannt werden. Dies ist durch Kontrollen, aufsuchenden Kontakt und durch ständig wiederkehrende Risikoeinschätzungen zu gewährleisten. Sofern konkrete Anhaltspunkte für einen drohenden Deliktrückfall vorliegen, sind die zuständigen Stellen der Justiz zu informieren. Weiterhin stellt die Fachambulanz die Koordinierung der Nachsorgemaßnahmen sicher. Sie sucht und erschließt geeignete Entlassungsräume, informiert frühzeitig und umfassend die an der Nachsorge beteiligten Institutionen. Die Forensische Nachsorgeambulanz (FNA) bietet den an der Nachsorge Beteiligten Beratungen, ggf. Fortbildungen und Supervisionen an bzw. vermittelt diese. Im LWL-Therapiezentrum für Forensische Psychiatrie Marsberg ist das zentrale Steuerungselement der FNA das „Kompetenzteam Nachsorge“. Hierzu gehören die therapeutischen und pflegerischen Bereichsleitungen sowie die Sozialarbeiter der Rehabilitationsstationen, im Einzelfall die Bezugspflege oder der Stationstherapeut sowie der insgesamt für die FNA zuständige Koordinator. Weiterhin gewährleistet die FNA, dass in Krisenfällen Mitarbeiter des Therapiezentrums rund um die Uhr (telefonisch) erreichbar sind. Gleichwohl steht der Mitarbeiter unserer Maßregelvollzugsklinik in keiner formalen Rechtsbeziehung zu dem Klienten/Probanden. Diese besteht zwischen dem Probanden und den Organen der Rechtspflege, in der Regel Bewährungshilfe und Führungsaufsichtstelle. Für ausführliche Informationen zum Thema stehen wir auf Nachfrage gern zur Verfügung.
Marsberg im Dezember 2006
Christoph Weitekamp
- Koordinator der Forensischen Nachsorge Ambulanz -